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Die MuKEn kurz zusammengefasst:
MuKEn 2014 „Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich“. Anfangs 2015 durch die Energiedirektoren aller Schweizer Kantone verabschiedet, dient sie als Vorlage für die Umsetzung der Energievorschriften in den einzelnen Kantonen. Die Umsetzung erfolgt auf Kantonsebene.

Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) ist nach erfolgter Umsetzung der MuKEn im jeweiligen Kanton Pflicht.
Ob und wie Ihr Gebäude von der neuen Gesetzgebung betroffen ist, können Sie mittels eines offiziellen Gebäudeenergieausweises der Kantone herausfinden, welches Sie erstellen lassen müssen. In diesem wird die Energieeffizienz der Haustechnikanlage und Gebäudehülle auf einer Klassifizierungsskala von A bis G festgehalten. Das Label A ist die höchste Energieeffizienz.

MuKEn für Eigentümer
Beim Ersatz einer fossilbetriebenen Heizung muss 10 % des Energiebedarfs durch erneuerbare Energie erzeugt werden. Dies gilt für alle Gebäude, welche schlechter als die Energieeffizienzklasse D sind. Für sanierungsbedürftige Gebäude mit einer GEAK Gebäudeklasse E, F oder G stehen zur Vereinfachung elf Standardlösungen bereit.

Hier können Sie das suissetec-Merkblatt mit den Lösungen als pdf downloaden. 

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